OLG München: Schuldmitübernahme, Verjährungseinrede, Verjährungsrechtliche, Einrede der Verjährung, Beweiswürdigung, Verzögerungsschaden, Werkvertragliche, Treu und Glauben, Schadenminderungspflicht, Rechtsfehler, Berufungsrücknahme, Schriftformerfordernis, Vertragsaufhebung, Fristsetzung zur Nacherfüllung, Mehrkosten, Erstgericht, Verzugseintritt, Aussicht auf Erfolg, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Feststellungsklage
Hinweisbeschluss vom 09.03.2021 – 28 U 7084/20 Bau